AGBs

Das Wichtigste auf einen Blick

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Filmequipment, Datenspeichern und Veranstaltungsequipment

  1. Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Filmequipment, Datenspeichern und Veranstaltungsequipment zwischen [Name des Unternehmens] (im Folgenden „Vermieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Mieter“). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  2. Vertragsschluss Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung des Mieters durch den Vermieter per E-Mail oder schriftlich zustande. Der Mieter verpflichtet sich, die bestellten Geräte zu den vereinbarten Mietbedingungen zu nutzen.
  3. Mietgegenstand Der Vermieter stellt dem Mieter die im Vertrag vereinbarten Geräte zur Verfügung. Die genaue Ausstattung, Menge, Funktionsweise und Zustand der Geräte werden im Mietvertrag oder auf der Mietbestätigung dokumentiert.
  4. Mietdauer Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Geräte an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Verlängerte Mietdauern sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich und können zu zusätzlichen Kosten führen.
  5. Mietpreis und Zahlung Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Mietvertrag oder der Mietbestätigung genannten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, vor der Übergabe der Mietgegenstände fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von [X%] p.a. berechnen.
  6. Kaution Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die mit der Rückgabe des Mietgegenstandes vollständig erstattet wird, sofern keine Schäden oder unvollständige Rückgabe vorliegen.
  7. Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach vorheriger Vereinbarung. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sofort nach Erhalt auf Schäden oder Mängel zu prüfen und den Vermieter umgehend zu informieren, falls etwas nicht in Ordnung ist. Die Rückgabe muss innerhalb der vereinbarten Mietzeit erfolgen. Verspätete Rückgabe führt zu zusätzlichen Kosten.
  8. Pflichten des Mieters a. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgeräte nur bestimmungsgemäß und fachgerecht zu nutzen.
    b. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Pflege der Geräte während der Mietdauer verantwortlich.
    c. Der Mieter darf die Geräte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterverleihen oder in einer anderen Weise überlassen.
  9. Haftung und Versicherung a. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Mietgegenstand entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf einen Mangel zurückzuführen, der bereits bei Übergabe des Geräts bestand.
    b. Der Mieter ist verpflichtet, eine geeignete Versicherung für die Mietgeräte abzuschließen oder dem Vermieter eine Haftungserklärung vorzulegen.
    c. Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden, Ausfallzeiten oder Verluste, die dem Mieter durch den Einsatz des Mietgegenstandes entstehen.
  10. Schadenersatz a. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietdauer auftreten, einschließlich Verlust, Diebstahl oder Zerstörung, und muss den Vermieter unverzüglich benachrichtigen.
    b. Bei Verlust oder irreparablen Schäden an einem Mietgegenstand ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  11. Stornierung und Rücktritt a. Der Mieter kann den Mietvertrag bis zu [X Tage] vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung wird eine Gebühr in Höhe von [X%] des Mietpreises fällig.
    b. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei höherer Gewalt oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen zu stornieren.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht a. Es gilt das Recht der [Land] unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
    b. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist [Ort].
  13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.